Jedes Unternehmen achtet darauf, seine Zollkosten möglichst gering zu halten – doch häufig wird dabei ein entscheidender Punkt übersehen: Nicht jeder Betrag, den Sie an Ihren Lieferanten zahlen, gehört automatisch in den Zollwert. Das Zollwertrecht sieht verschiedene Abzugsmöglichkeiten vor, die den maßgeblichen Zollwert und damit auch die Höhe der Einfuhrabgaben reduzieren können. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Kosten vom Zollwert abgezogen werden dürfen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf Sie bei der Dokumentation besonders achten sollten.
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