Kurzmeldungen

Wie Sie eine Rechnung bei Dreiecksgeschäften berichtigen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in 2 Urteilen zur Rechnungsberichtigung bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften Stellung genommen. Die Entscheidung betrifft die steuerliche Behandlung von Dreiecksgeschäften innerhalb der EU und stellt klar, dass eine Rechnungsberichtigung zwar möglich ist, aber nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann. Achten Sie in Ihrem Unternehmen daher zukünftig noch mehr auf eine sorgfältige Ausstellung von Rechnungen. Erfahren Sie hier, wie sich die neue Rechtsprechung auf Ihre Praxis auswirkt und welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten.

Markus Graef

21.11.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in 2 Urteilen zur Rechnungsberichtigung bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften Stellung genommen. Die Entscheidung betrifft die steuerliche Behandlung von Dreiecksgeschäften innerhalb der EU und stellt klar, dass eine Rechnungsberichtigung zwar möglich ist, aber nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann. Achten Sie in Ihrem Unternehmen daher zukünftig noch mehr auf eine sorgfältige Ausstellung von Rechnungen. Erfahren Sie hier, wie sich die neue Rechtsprechung auf Ihre Praxis auswirkt und welche Schritte Sie jetzt einleiten sollten.

Dreiecksgeschäfte im Fokus der Rechtsprechung



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