Antwort: Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung ist technischer Natur und entsprechend sind in diesem Anhang I auch technische Merkmale und technische Beschreibungen von Gütern wiederzufinden. Das bedeutet, dass Sie Produktspezifika, deren technische Details sowie deren mögliche Einsatzfähigkeit prüfen müssen.
Deshalb finden Sie in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung die von Ihnen zuvor genannten Begriffe auch nicht. Folglich ist es wenig praktikabel und rechtlich nicht korrekt, diese Vorgehensweise zu nutzen oder sie entsprechend in einem Internal Compliance Program (ICP) oder einer Verfahrensanweisung niederzuschreiben.
