Leserfragen

Wie prüfe ich den Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung richtig? Leider finde ich unsere Artikel dort nicht

FRAGE: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen aus Hessen und müssen uns immer mehr mit der EU-Dual-Use-Verordnung und dem entsprechenden Anhang I befassen. Wir informieren uns fortlaufend – auch über den Anhang I – über die entsprechende Identifikation von Dual-Use-Gütern. Dabei fragen wir uns, was die richtige Vorgehensweise ist, um in der enorm langen Liste des Anhangs I beispielsweise Begrifflichkeiten wie „Reifen für Pannen“, „Drehmomentschlüssel“ und dergleichen mehr zu finden. Wenn ich diese Begriffe suche, finde ich keine Übereinstimmung. Ist damit dann meine Ware genehmigungsfrei? Wie gehe ich bei der Bearbeitung bzw. Identifikation unserer Exportwaren richtig vor?

Holger Schmidbaur

22.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung ist technischer Natur und entsprechend sind in diesem Anhang I auch technische Merkmale und technische Beschreibungen von Gütern wiederzufinden. Das bedeutet, dass Sie Produktspezifika, deren technische Details sowie deren mögliche Einsatzfähigkeit prüfen müssen.

Deshalb finden Sie in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung die von Ihnen zuvor genannten Begriffe auch nicht. Folglich ist es wenig praktikabel und rechtlich nicht korrekt, diese Vorgehensweise zu nutzen oder sie entsprechend in einem Internal Compliance Program (ICP) oder einer Verfahrensanweisung niederzuschreiben.

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