Empfehlung

Wenn der Zoll Ihre Warentarifnummer ablehnt: Kein Grund zur Panik!

Mit der zuständigen Zollbehörde oder Einfuhrstelle kann es immer mal wieder zu Diskussionen kommen. Ein echtes Problem haben Sie jedoch erst, wenn der Zoll die von Ihnen gewählte Warentarifnummer nicht anerkennt und einfach selbst eintarifiert.

Julianna Straib-Lorenz

23.01.2026 · 1 Min Lesezeit

Doch auch dann müssen Sie noch nicht mit Ihren Anwälten in die Behörde stürzen, denn vorher haben Sie noch einige andere Handlungsmöglichkeiten. Fünf Schritte sollten Sie unternehmen:

Schritt 1: Helpdesk des Zolls kontaktieren

Der Zoll bietet einen Helpdesk, um Unternehmen telefonisch bei der Einreihung von Waren zu unterstützen. Hier erhalten Sie eine erste Einschätzung und können klären, ob Ihre Tarifnummer korrekt gewählt wurde. Oft hilft ein kurzer Anruf, um kleinere Unklarheiten zu beseitigen. Für größere Sachverhalte gibt es auch eine E-Mail-Adresse – dennoch sollten Sie vorher anrufen. Achtung: Die Auskünfte sind unverbindlich! 

Schritt 2: Kontaktaufnahme mit dem BWZ des Zolls 

Das Bundesweite Zolltarif-Team ist eine spezialisierte Anlaufstelle, die bei komplizierten Einreihungsfragen weiterhelfen kann. Hier erhalten Sie eine fundierte Einschätzung direkt von Experten. Auch hier ist die Auskunft allerdings unverbindlich. 

Schritt 3: Recherche in der EBTI-Datenbank 

Die EBTI-Datenbank des Zolls bietet einen umfassenden Überblick über bereits erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA). Hier können Sie also vergangene Fälle mit ihrem aktuellen Problem vergleichen und sich ein besseres Bild über die korrekten Einreihungen verschaffen. 

Schritt 4: Unverbindliche Zolltarifauskunft 

Wenn die bisherigen Schritte Ihnen noch keine Klarheit verschafft haben, können Sie eine unverbindliche Zolltarifauskunft anfordern. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Einschätzung, wie die Ware eingereiht werden könnte. Rechtsverbindlich ist das jedoch nicht. 

Schritt 5: Verbindliche Zolltarifauskunft 

Eine vZTA ist ein rechtlich bindendes Dokument, das Ihnen die korrekte Wareneinreihung bestätigt. Sie wird von den Zollbehörden auf Antrag ausgestellt und garantiert Rechtssicherheit. Sie können damit mögliche Fehler bei der Deklaration Ihrer Waren vermeiden und dadurch kostspielige Nachforderungen, Bußgelder oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung verhindern. Die vZTA ist in der Regel 3 Jahre gültig. 

Ultima Ratio: Rechtlicher Beistand 

Der Weg zum Anwalt sollte der letzte Schritt sein. Erst wenn die vorherigen Schritte nicht zum gewünschten Ergebnis führen oder Sie im Nachhinein einen Bescheid anfechte möchten, sollten Sie sich juristische Unterstützung suchen. Achten Sie darauf, dass der Anwalt auf Zollrecht spezialisiert ist. 

ZOLEX empfiehlt:

Mehr zum Thema erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift KOMPASS. Neben Warentarifnummern befasst sich die Ausgabe mit EU-Freizonen, dem Einfuhrverfahren und der Lieferantenerklärung.

Kompass

Ihr Wegweiser im Außenhandel!
  • Erkunden Sie unsere spannenden Grafiken und liebevoll gestalteten Illustrationen.
  • Entdecken Sie hart recherchierte Fakten und wissenswerte Statistiken, auf die Sie sich verlassen können.
  • Ergänzen Sie Ihr bestehendes Wissen zu allen relevanten Vorschriften und Gesetzesänderungen.

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

0
0

364
35
313
Julianna Straib-Lorenz ist Unternehmensberaterin, Autorin und Dozentin im Bereich Außenwirtschaft. Dank ihrer mehr als 16 Jahre Erfahrung im Zoll- und Logistikbereich in verschiedenen Branchen steht sie Ihnen mit Rat und […]