Doch auch dann müssen Sie noch nicht mit Ihren Anwälten in die Behörde stürzen, denn vorher haben Sie noch einige andere Handlungsmöglichkeiten. Fünf Schritte sollten Sie unternehmen:

Schritt 1: Helpdesk des Zolls kontaktieren
Der Zoll bietet einen Helpdesk, um Unternehmen telefonisch bei der Einreihung von Waren zu unterstützen. Hier erhalten Sie eine erste Einschätzung und können klären, ob Ihre Tarifnummer korrekt gewählt wurde. Oft hilft ein kurzer Anruf, um kleinere Unklarheiten zu beseitigen. Für größere Sachverhalte gibt es auch eine E-Mail-Adresse – dennoch sollten Sie vorher anrufen. Achtung: Die Auskünfte sind unverbindlich!
Schritt 2: Kontaktaufnahme mit dem BWZ des Zolls
Das Bundesweite Zolltarif-Team ist eine spezialisierte Anlaufstelle, die bei komplizierten Einreihungsfragen weiterhelfen kann. Hier erhalten Sie eine fundierte Einschätzung direkt von Experten. Auch hier ist die Auskunft allerdings unverbindlich.
Schritt 3: Recherche in der EBTI-Datenbank
Die EBTI-Datenbank des Zolls bietet einen umfassenden Überblick über bereits erteilte verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA). Hier können Sie also vergangene Fälle mit ihrem aktuellen Problem vergleichen und sich ein besseres Bild über die korrekten Einreihungen verschaffen.
Schritt 4: Unverbindliche Zolltarifauskunft
Wenn die bisherigen Schritte Ihnen noch keine Klarheit verschafft haben, können Sie eine unverbindliche Zolltarifauskunft anfordern. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Einschätzung, wie die Ware eingereiht werden könnte. Rechtsverbindlich ist das jedoch nicht.
Schritt 5: Verbindliche Zolltarifauskunft
Eine vZTA ist ein rechtlich bindendes Dokument, das Ihnen die korrekte Wareneinreihung bestätigt. Sie wird von den Zollbehörden auf Antrag ausgestellt und garantiert Rechtssicherheit. Sie können damit mögliche Fehler bei der Deklaration Ihrer Waren vermeiden und dadurch kostspielige Nachforderungen, Bußgelder oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung verhindern. Die vZTA ist in der Regel 3 Jahre gültig.
Ultima Ratio: Rechtlicher Beistand
Der Weg zum Anwalt sollte der letzte Schritt sein. Erst wenn die vorherigen Schritte nicht zum gewünschten Ergebnis führen oder Sie im Nachhinein einen Bescheid anfechte möchten, sollten Sie sich juristische Unterstützung suchen. Achten Sie darauf, dass der Anwalt auf Zollrecht spezialisiert ist.
ZOLEX empfiehlt:
Mehr zum Thema erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift KOMPASS. Neben Warentarifnummern befasst sich die Ausgabe mit EU-Freizonen, dem Einfuhrverfahren und der Lieferantenerklärung.
Kompass
- Erkunden Sie unsere spannenden Grafiken und liebevoll gestalteten Illustrationen.
- Entdecken Sie hart recherchierte Fakten und wissenswerte Statistiken, auf die Sie sich verlassen können.
- Ergänzen Sie Ihr bestehendes Wissen zu allen relevanten Vorschriften und Gesetzesänderungen.