Leserfrage

„Was tun wenn der Vorlieferant eine EVE anfordert?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Holger Schmidbaur

01.04.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: Wir stehen aktuell vor einer Zwickmühle: Einer unserer wichtigsten Vorlieferanten besteht für eine neue Komponente auf einer detaillierten Endverbleibserklärung (EVE), bevor er die Ware versendet. Er begründet dies mit seinen eigenen internen Compliance-Richtlinien. Das Problem: Wir verkaufen das Endprodukt an einen sensiblen Kundenkreis weiter. Unsere Geschäftsleitung untersagt die Weitergabe von Kundennamen und Projektdetails an Lieferanten – einerseits aus Datenschutzgründen, andererseits aus Angst vor Wettbewerbsnachteilen. Wenn wir die EVE nicht liefern, stoppt das Band; wenn wir sie liefern, verstoßen wir gegen interne Sicherheitsrichtlinien. Gibt es einen rechtssicheren Mittelweg, um den Lieferanten zufriedenzustellen, ohne unsere Hosen komplett herunterzulassen?

ANTWORT von Holger Schmidbaur: Ihr Dilemma ist in der Branche als „Transparenz-Paradoxon“ bekannt. Während der Lieferant sicherstellen muss, dass seine Güter nicht in sanktionierte Länder oder kritische Endverwendungen fließen, müssen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse wahren. Die gute Nachricht: Es gibt Lösungen, die sowohl den zollrechtlichen Sorgfaltspflichten als auch dem Datenschutz gerecht werden.

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