Punkt 17: Exportkontrolle beschleunigen
„Die Bundesregierung wird die Ausfuhrkontrollverfahren digitaler, schneller und effizienter gestalten. Dazu wird sie mit dem Erklärverfahren ein neues beschleunigtes Verfahren im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einführen. Daneben sollen Sammelgenehmigungen und Höchstbetragsgenehmigungen verstärkt angewendet werden. Mit diesen Instrumenten werden besonders zuverlässige Unternehmen in die Lage versetzt, juristisch weniger komplexe oder sich wiederholende Ausfuhren selbstständiger abzuwickeln. Zudem ist auch eine Einführung von Dauergenehmigungen über die Ausfuhr von Kriegswaffen hinaus denkbar. Die Personalausstattung der zuständigen Behörden wird auf ein europäisch wettbewerbsfähiges Niveau verstärkt. Durch eine Transparenzdatenbank wird die Bundesregierung zudem unter Wahrung des betrieblichen Datenschutzes den Verwaltungsaufwand deutlich vermindern.“
