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USA erheben seit April 2025 Zusatzzölle auf Fahrzeuge und Autoteile: Was Sie jetzt beachten sollten

Seit dem 3. April 2025 gelten in den USA Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Kraftfahrzeuge. Für Fahrzeugteile traten entsprechende Zölle am 3. Mai 2025 in Kraft. Grundlage ist eine Entscheidung der US-Regierung unter Berufung auf Section 232 des Trade Expansion Act. Die Maßnahme soll laut US-Präsident Donald Trump der nationalen Sicherheit dienen. Für deutsche Unternehmen mit Lieferbeziehungen in die USA ergeben sich daraus neue Anforderungen – sowohl in der Kalkulation als auch in der Dokumentation.

Enthalten in

Infoticker USA: Alle Updates zu Strafzöllen & Co (Stand: Mai 2025)

Julianna Straib-Lorenz

09.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Welche Waren sind genau betroffen?

  • Fahrzeuge: Limousinen, SUVs, Minivans, Transporter und leichte Nutzfahrzeuge
  • Fahrzeugteile: u. a. Motoren, Getriebe, Antriebssysteme, elektronische Komponenten

Zusatzzoll: 25 % zusätzlich zu den bestehenden Zöllen und Abgaben

Gültig seit:

  • Fahrzeuge: 3. April 2025
  • Fahrzeugteile: 3. Mai 2025

USMCA: Zollfreiheit gilt nur für bestimmte Ursprünge

Fahrzeuge:

  • Wenn ein Fahrzeug im Rahmen des USMCA-Abkommens als präferenzberechtigt gilt, wird der Zusatzzoll nur auf den Nicht-US-Anteil des Fahrzeugs erhoben.

Achtung

Die Voraussetzung für die Zollfreiheit ist ebenfalls wie auch im Präferenzrecht eine absolut korrekte Berechnung und präzise Dokumentation des US-Anteils Ihrer Waren. Prüfen Sie daher im Vorfeld Ihre Unterlagen, bevor Sie diese dann an den Verzollungsagenten weiterleiten. Denn fehlerhafte Angaben in Ihren Versanddokumenten führen unmittelbar zur vollen Veranlagung mit 25 % auf den Gesamtwert.

Fahrzeugteile:

  • Auch für Teile mit USMCA-Präferenz gilt derzeit eine Ausnahme vom Zusatzzoll, bis ein Berechnungsverfahren für Nicht-US-Anteile vorliegt.
  • Ebenfalls für: Knock-down-Kits und Teilezusammenstellungen, die als Fahrzeugeinheiten gelten.

Waren in US-Freizonen

  • Artikel ohne „domestic status“ (US/USMCA-Ursprung) müssen seit Inkrafttreten der Zölle in Freizonen als „privileged foreign status“ deklariert werden.
  • Diese unterliegen beim Eintritt in den freien Verkehr vollumfänglich dem 25 % Zusatzzoll.

Was Sie jetzt tun sollten

Nachkalkulation laufender Lieferungen:

Prüfen Sie, ob der Zusatzzoll in Angeboten, Rechnungen und Vertragskonditionen korrekt berücksichtigt wurde – vor allem bei DDP-Lieferungen.

Abstimmung mit US-Kunden:

Klären Sie, ob Ihre Produkte USMCA-berechtigt sind und wie der US-Anteil nachgewiesen wird. Liefern Sie erforderliche Dokumente zuverlässig nach.

Risikoprüfung bei Teilen und Komponenten:

Überprüfen Sie sorgfältig, ob von Ihnen gelieferte Fahrzeugteile weiterhin als zollfrei gelten oder inzwischen in den Zusatzzollbereich fallen.

Freizonenstrategie anpassen:

Wenn Sie in oder über US-Freizonen liefern, prüfen Sie den deklarativen Status Ihrer Waren und dokumentieren Sie Klassifizierung und Ursprung lückenlos.

Mein Tipp

Die Zusatzzölle auf Fahrzeuge und Fahrzeugteile wirken sich direkt auf deutsche Hersteller, Zulieferer und Logistiker aus. Eine saubere Ursprungsermittlung, rechtssichere Dokumentation und eine klare Kommunikation mit Ihren US-Geschäftspartnern sind jetzt entscheidend, um unnötige Kosten oder Lieferprobleme zu vermeiden.

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Julianna Straib-Lorenz ist Unternehmensberaterin, Autorin und Dozentin im Bereich Außenwirtschaft. Dank ihrer mehr als 16 Jahre Erfahrung im Zoll- und Logistikbereich in verschiedenen Branchen steht sie Ihnen mit Rat und […]