Welche Waren sind genau betroffen?
- Fahrzeuge: Limousinen, SUVs, Minivans, Transporter und leichte Nutzfahrzeuge
- Fahrzeugteile: u. a. Motoren, Getriebe, Antriebssysteme, elektronische Komponenten
Zusatzzoll: 25 % zusätzlich zu den bestehenden Zöllen und Abgaben
Gültig seit:
- Fahrzeuge: 3. April 2025
- Fahrzeugteile: 3. Mai 2025
USMCA: Zollfreiheit gilt nur für bestimmte Ursprünge
Fahrzeuge:
- Wenn ein Fahrzeug im Rahmen des USMCA-Abkommens als präferenzberechtigt gilt, wird der Zusatzzoll nur auf den Nicht-US-Anteil des Fahrzeugs erhoben.
Fahrzeugteile:
- Auch für Teile mit USMCA-Präferenz gilt derzeit eine Ausnahme vom Zusatzzoll, bis ein Berechnungsverfahren für Nicht-US-Anteile vorliegt.
- Ebenfalls für: Knock-down-Kits und Teilezusammenstellungen, die als Fahrzeugeinheiten gelten.
Waren in US-Freizonen
- Artikel ohne „domestic status“ (US/USMCA-Ursprung) müssen seit Inkrafttreten der Zölle in Freizonen als „privileged foreign status“ deklariert werden.
- Diese unterliegen beim Eintritt in den freien Verkehr vollumfänglich dem 25 % Zusatzzoll.
Was Sie jetzt tun sollten
Nachkalkulation laufender Lieferungen:
Prüfen Sie, ob der Zusatzzoll in Angeboten, Rechnungen und Vertragskonditionen korrekt berücksichtigt wurde – vor allem bei DDP-Lieferungen.
Abstimmung mit US-Kunden:
Klären Sie, ob Ihre Produkte USMCA-berechtigt sind und wie der US-Anteil nachgewiesen wird. Liefern Sie erforderliche Dokumente zuverlässig nach.
Risikoprüfung bei Teilen und Komponenten:
Überprüfen Sie sorgfältig, ob von Ihnen gelieferte Fahrzeugteile weiterhin als zollfrei gelten oder inzwischen in den Zusatzzollbereich fallen.
Freizonenstrategie anpassen:
Wenn Sie in oder über US-Freizonen liefern, prüfen Sie den deklarativen Status Ihrer Waren und dokumentieren Sie Klassifizierung und Ursprung lückenlos.