16.06.2025

Lieferantenerklärungs-Dossier

Verschaffen Sie sich einen Überblick zum Thema Lieferantenerklärung – das Dokument zum Erhalt Ihrer präferenziellen Vorteile.

(Langzeit-)Lieferantenerklärung für Lieferungen in die Türkei – Nutzen auch Sie die Vorteile davon!
Im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei spielt die Lieferantenerklärung eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen geht. Doch hierbei ist es enorm wichtig, die betreffenden Waren zu unterscheiden. Obwohl die Warenverkehrsbescheinigung A.TR den freien Warenverkehr innerhalb der Zollunion EU-Türkei bestätigt, reicht sie allein nicht aus, um den präferenziellen Ursprung von Waren nachzuweisen. Denn dafür benötigen Sie einen anderen Nachweis. Für bestimmte Zollvorteile, insbesondere im Rahmen der Pan-Euro-Med-Kumulation, ist zusätzlich eine spezielle Lieferantenerklärung erforderlich.
Der präferenzielle Warenursprung – richtig ermitteln und Zollgebühren sparen
Die EU hat in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Freihandelsabkommen mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen abgeschlossen. So wurden wirtschaftliche Beziehungen gestärkt. Dadurch können präferenzielle Ursprungswaren zollfrei oder zollvergünstigt importiert werden, sofern sie die Ursprungsregeln der jeweiligen Abkommen erfüllen. Im Folgenden erfahren Sie, wie eine Ware den präferenziellen Ursprung erlangt und wie Sie diesen nachweisen können.
Darf ich nachträglich eine Lieferantenerklärung ausstellen?
FRAGE: Unser Kunde fragt an, ob wir ihm für Waren, die wir ihm vor zwei Jahren geliefert haben, eine Lieferantenerklärung ausstellen können. Ist es überhaupt grundsätzlich möglich, eine Lieferantenerklärung nachträglich […]
Darf ich eine nachträgliche Langzeit-Lieferantenerklärung oder eine nachträgliche Lieferantenerklärung ausstellen?
FRAGE: Wir sind ein kleines Unternehmen mit 150 Mitarbeitern. Unser Geschäftssitz ist im Saarland. Im Jahr 2022 haben wir Waren an unsere französischen Kollegen gesandt. Die Kollegen aus Frankreich haben die Waren – für die Kollegen in Frankreich ist die Ware eine Handelsware – dann unter Ausstellung einer EUR.1 nach Marokko verschickt. Nun muss aufgrund eines Ersuchens der marokkanischen Zollbehörde der französische Zoll bei unseren Kollegen in Frankreich nachprüfen, inwiefern die Ware präferenzbegünstigt gewesen ist. Auch wenn wir bei unserem damaligen Versand keine Lieferantenerklärung und auch keine Kalkulation erstellt haben, bin ich felsenfest davon überzeugt, dass diese Waren im Jahr 2022 präferenzbegünstigt gewesen wäre. Was kann ich bzw. muss ich nun tun, um die „Kuh vom Eis“ zu bekommen. Kann ich nachträglich noch eine Langzeit-Lieferantenerklärung ausstellen?
Lieferantenerklärungen und ihre 8 Formvorschriften
Erfahren Sie: Was Lieferantenerklärungen genau sind und was sie Ihnen bringen. Wie präfenzieller Ursprung Ihnen Zollvergünstigungen und im besten Fall sogar Zollfreiheit einbringen kann. Welche Formvorschriften Sie UNBEDINGT beachten müssen - von der Warenbezeichnung bis zum Ursprung der Güter.