Im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei spielt die Lieferantenerklärung eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen geht. Doch hierbei ist es enorm wichtig, die betreffenden Waren zu unterscheiden. Obwohl die Warenverkehrsbescheinigung A.TR den freien Warenverkehr innerhalb der Zollunion EU-Türkei bestätigt, reicht sie allein nicht aus, um den präferenziellen Ursprung von Waren nachzuweisen. Denn dafür benötigen Sie einen anderen Nachweis. Für bestimmte Zollvorteile, insbesondere im Rahmen der Pan-Euro-Med-Kumulation, ist zusätzlich eine spezielle Lieferantenerklärung erforderlich.





