Seit dem 1.2.2025 gilt das neue Interims-Handelsabkommen zwischen der EU und Chile. Damit ändern sich die Voraussetzungen für die Beantragung von Zollpräferenzmaßnahmen. Die neuen Anforderungen bringen Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie tun müssen, um die Vorteile des Abkommens zu nutzen – inklusive wertvoller Tipps für eine reibungslose Umsetzung.
Gastbeitrag
So setzen Sie das aktualisierte Interims-Handelsabkommen EU-Chile erfolgreich um
Seit dem 1.2.2025 gilt das neue Interims-Handelsabkommen zwischen der EU und Chile. Damit ändern sich die Voraussetzungen für die Beantragung
von Zollpräferenzmaßnahmen. Die neuen Anforderungen bringen Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie tun müssen, um die Vorteile des Abkommens zu nutzen – inklusive wertvoller Tipps für eine
reibungslose Umsetzung.
