Gastbeitrag

So setzen Sie das aktualisierte Interims-Handelsabkommen EU-Chile erfolgreich um

Seit dem 1.2.2025 gilt das neue Interims-Handelsabkommen zwischen der EU und Chile. Damit ändern sich die Voraussetzungen für die Beantragung von Zollpräferenzmaßnahmen. Die neuen Anforderungen bringen Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie tun müssen, um die Vorteile des Abkommens zu nutzen – inklusive wertvoller Tipps für eine reibungslose Umsetzung.

Julianna Straib-Lorenz

28.02.2025 · 1 Min Lesezeit

Seit dem 1.2.2025 gilt das neue Interims-Handelsabkommen zwischen der EU und Chile. Damit ändern sich die Voraussetzungen für die Beantragung von Zollpräferenzmaßnahmen. Die neuen Anforderungen bringen Chancen, aber auch Herausforderungen mit sich. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Sie tun müssen, um die Vorteile des Abkommens zu nutzen – inklusive wertvoller Tipps für eine reibungslose Umsetzung.





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