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Schockurteil: Zoll darf Chemikalien nicht selbst bewerten – so vermeiden Sie gefährliche Fehler!

Die neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) erschüttert den Zollalltag: Ab sofort sind Chemikalienbewertungen allein Sache der Fachbehörden. Was bedeutet das für Sie als Exportkontrollverantwortlichen? Welche Fehler sollten Sie jetzt unbedingt vermeiden? Lesen Sie weiter, um fatale Konsequenzen zu verhindern.

Holger Schmidbaur

28.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Das Urteil des BFH vom 15.10.2024 (Az. VII R 20/22) befasst sich mit der Rolle der Zollbehörden bei der Überwachung chemikalienrechtlicher Vorschriften. Konkret ging es um die Frage, ob die Zollbehörden berechtigt sind, eigenständig chemikalienrechtliche Sachverhalte zu beurteilen und entsprechende Entscheidungen zu treffen.

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