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Sanktionen und Embargos: Wichtige Gerichtsurteile

Wie gut kennen Sie sich mit aktuell geltenden Embargos und Sanktionen aus? Holger Schmidbaur untersucht eine Reihe von wegweisenden Rechtsprechungen bei Verstößen gegen geltende Regularien.

Holger Schmidbaur

11.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Wer einen Blick auf die Website „EU Sanctions Map“ der Europäischen Komission wirft, erkennt sofort die zahlreichen Länder, gegen die derzeit aus deutscher und europäischer Sicht Embargos gelten.

Quelle: EU Sanctions Map

Besonders kritisch sind dabei aktuell die Exportregularien gegenüber Russland und Iran. Alle paar Wochen müssen sich Exporteure auf neue Anpassungen einstellen. Was passiert, wenn man die geltenden Embargos missachtet, verdeutlicht eine Reihe von Gerichtsurteilen: 

EuGH, 10.09.2024 – C-351/22

Der Erlös aus einem sanktionsrechtswidrigen Vermittlungsgeschäft über Militärgüter darf vollständig eingezogen werden. Der Kläger hatte ein Geschäft über die Lieferung von Funkstationen zwischen einem ukrainischen nd einem indischen Unternehmen vermittelt. Bei den Funkstationen handelte es sich um Militärgüter nach der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union.

OLG Stuttgart – 7 ST 3 BJs 119/23

Aufgrund der Lieferung von Elektronikbauteilen für militärisches Gerät nach Russland wurden zwei Angeklagte zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und neun Monaten sowie von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Bundesanwaltschaft, 30.08.2022

Gegen einen deutsch-iranischen Staatsangehörigen wurde vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage erhoben. In neun Fällen ist er gewerbsmäßiger Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz verdächtig. Der Angeklagte stand in Geschäftsbeziehungen mit einem iranischen Staatsangehörigen, dessen Unternehmen in der EU Embargo Verordnung gelistet und mit einem Bereitstellungsverbot belegt ist.

Konsequenzen für Exportunternehmen

In sämtlichen dieser Fälle haben Verstöße gegen die geltenden Russland- und Iranembargos weitreichende Konsequenzen für die beteiligten Unternehmen. Für Exporteure ergeben sich daher dringende Schlüsse: 

  • Prüfen Sie Ihren Endkunden genau. Ggfs. kann eine AML-Maßnahme oder Mitteilung an die FIU notwendig sein
  • Prüfen Sie, ob Umgehungstatbestände vorliegen (insbesondere mittelbare) 
  • Seien Sie vorsichtig bei der Übermittlung gelisteter technischer Informationen (bspw. Servicetechniker) 
  • Achten Sie auf die verschiedenen „Versionen“ der Embargos
  • Subsumieren Sie alle Tatbestände

ZOLEX empfiehlt:

Es stehen neben den eben genannten Punkten noch weitere Änderungen an, die Sie unbedingt beachten sollten. Da es den Rahmen dieser Nachricht sprengen würde, auf alle Punkte im Detail einzugehen, veranstalten wir am 18. März 2025 um 10:00 Uhr ein exklusives Live-Online-Training.  
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Holger Schmidbaur ist als Global Customs & Trade Manager in der Schweiz angestellt und verantwortet in dieser Position die globalen Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse. Vor dieser Funktion hat er als Zoll- […]