Mit dem Wartungsfenster 05 werden im Echtbetrieb von ATLAS mehrere Anpassungen umgesetzt, die sowohl den Einfuhr-, Versand- als auch den Ausfuhrbereich betreffen. Nachfolgend haben wir die wesentlichen Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Der Probebetrieb für den ATLAS-Versand nähert sich einem wichtigen Meilenstein: Die Übergangszeit von NCTS-Phase 4 auf Phase 5 endete am 1. Dezember 2024. Seit dem 2. Dezember 2024 haben Teilnehmer die Möglichkeit, die neuen Regelungen und Bedingungen der NCTS-Phase 5 in einer simulierten Umgebung zu testen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Änderungen auf Sie zukommen und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können.
In der Teilnehmerinformation 0647-24 vom 4.9.2024 berichtete die Zollverwaltung über die Erweiterung von ATLAS-ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen Anfragen oder Stellungnahmen). Die Erweiterung umfasst circa 140 Unterlagencodierungen.
Mit der Einführung des Unionszollkodex im Jahr 2016 wurden die Datenanforderungen an die elektronische Zollanmeldung geändert. Durch das ATLAS-Release AES 3.0 sollen nun diese UZK-Datenanforderungen umgesetzt werden, um auch zukünftig eine sicherheitsrelevante Überwachung der Ausfuhranmeldung (allein in Deutschland sind es fast 200 Millionen per Anno) zu gewährleisten. In diesem Beitrag erhalten Sie einen detaillierten Überblick über den allgemeinen Ablauf der Ausfuhranmeldung und Sie erfahren die wesentlichen Änderungen des ATLAS-Release AES 3.0.
Voraussichtlich soll am 23.11.2024 die Schnittstelle zwischen „ATLAS-Versand“ und „ATLAS-Ausfuhr“ in Betrieb genommen werden. Eine ATLAS-Nachricht gibt einen Überblick über die anstehenden Neuerungen. Wir haben schon einmal analysiert, was das für Sie bedeuten wird.