Was die neue Verordnung regelt
Die Verordnung (EU) 2024/3015 ist bereits seit Dezember 2024 in Kraft, gilt aber erst ab dem 14. Dezember 2027. Sie verbietet das Inverkehrbringen, Bereitstellen und Ausführen von Produkten, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden – einschließlich Kinderzwangsarbeit.
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