News

Neues EU-Verbot: Diese Produkte dürfen bald nicht mehr auf den Markt

Stellen Sie Produkte her oder handeln Sie mit Waren aus Drittländern? Dann sollten Sie jetzt tätig werden: Ab Dezember 2027 dürfen Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU weder verkauft noch exportiert werden. Das Zentrale Portal gegen Zwangsarbeit ist bereits online.

Julianna Straib-Lorenz

26.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Was die neue Verordnung regelt

Die Verordnung (EU) 2024/3015 ist bereits seit Dezember 2024 in Kraft, gilt aber erst ab dem 14. Dezember 2027. Sie verbietet das Inverkehrbringen, Bereitstellen und Ausführen von Produkten, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden – einschließlich Kinderzwangsarbeit.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min