Wenn die Europäische Union neue Sanktionen aufsetzt, dann sind diese mit der Veröffentlichung im Amtsblatt gültig. Jedoch sind sie dann nicht direkt auf der Seite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zu finden, da die Einarbeitung oft mehr Zeit in Anspruch nimmt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich auch über andere Quellen informieren.
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