FRAGE: Wir haben für unsere Maschine eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA). Die Maschine wurde jetzt überarbeitet und hat sich technisch geringfügig geändert. Kann ich die vZTA dafür noch hernehmen oder kommt die Maschine jetzt vielleicht sogar in eine andere Zolltarifnummer?
ANTWORT: Nicht jede technische Änderung führt automatisch zu einer neuen Zolltarifnummer. Entscheidend ist, ob sich durch die Änderung die objektiven Merkmale und Eigenschaften der Waren so verändern, dass sie einer anderen Position oder Unterposition der Kombinierten Nomenklatur zuzuordnen sind. Bereits kleine Änderungen können jedoch Auswirkungen haben, beispielsweise wenn eine neue Funktion hinzukommt, sich der Verwendungszweck ändert, andere Materialien verwendet werden oder sich die technische Ausführung wesentlich verändert. Deshalb sollte jede Produktänderung daraufhin geprüft werden, ob die bisher verwendete Zolltarifnummer weiterhin zutreffend ist. Ihre vZTA können Sie in diesem Fall nicht mehr heranziehen, da es sich letztendlich doch um geringfügig andere Waren handelt. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, stellen Sie einen erneuten Antrag auf eine vZTA. Ich empfehle Ihnen, die alte vZTA mit anzugeben und die vorgenommenen technischen Änderungen zu vermerken. So kann die zuständige Stelle ggf. schneller über Ihren Antrag entscheiden.
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