FRAGE: Diese Frage erreicht unsere Redaktion immer wieder und ist ein Thema für viele Exportabteilungen. Daher möchten wir sie an dieser Stelle noch einmal klar beantworten. Die kurze Antwort lautet: Ja, auch Cent-Artikel müssen geprüft werden! Warum das so ist, schauen wir uns ausführlicher im Folgenden an.
ANTWORT: Gesetzliche Grundlage – Verordnung (EU) 2021/821: Die Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt seit dem 9.9.2021 die Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern und -Technologien. Diese Verordnung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die europäische Industrie nicht zur Verbreitung von Waffen oder zur Förderung von Aktivitäten beiträgt, die die internationale Sicherheit gefährden könnten. Die Verordnung enthält detaillierte Bestimmungen über die Genehmigungspflichten, die in Bezug auf den Export von Gütern und Technologien gelten, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können. Sie enthält auch die sogenannte Dual-Use-Güterliste (Anhang I), auf der alle zu überprüfenden Güter und Technologien aufgeführt sind. Die Verordnung legt fest, dass auch der Export von Gütern, die keinen direkten militärischen Zweck haben, einer Kontrolle unterzogen werden muss, wenn sie in einer Weise genutzt werden können, die zu einer Bedrohung für den internationalen Frieden oder die Sicherheit führen könnte.
