Praxistipp

Mit der Ursprungserklärung auf der Rechnung können Sie Ihrem Kunden einen Zollvorteil verschaffen

In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche neue bilaterale Handelsabkommen ratifiziert und damit wirtschaftliche Beziehungen gestärkt. Durch die eigenverantwortliche Ausstellung einer entsprechenden Erklärung wird Ihrem Kunden bei der Einfuhr Zollfreiheit gewährt. Dies kann der entscheidende Vorteil für Ihr Unternehmen gegenüber Ihren Mitbewerbern sein.

Markus Graef

30.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Das ist der Unterschied zwischen Ursprungszeugnis und Ursprungsnachweis

Von Kunden wird oft ein „Certificate of Origin“ angefordert. Dies kann zu Missverständnissen führen, denn es wird generell zwischen einem Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs und einem Präferenznachweis unterschieden. Der nichtpräferenzielle Ursprung wird durch ein Ursprungszeugnis und/oder durch eine beglaubigte Rechnung bestätigt. Zuständig ist in diesem Fall die Industrie- und Handelskammer. Ursprungszeugnisse werden nicht nur für Waren mit Ursprung in Deutschland bzw. der Europäischen Union ausgestellt, sondern auch für Waren aus Drittländern.

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