Das ist der Unterschied zwischen Ursprungszeugnis und Ursprungsnachweis
Von Kunden wird oft ein „Certificate of Origin“ angefordert. Dies kann zu Missverständnissen führen, denn es wird generell zwischen einem Nachweis des nichtpräferenziellen Ursprungs und einem Präferenznachweis unterschieden. Der nichtpräferenzielle Ursprung wird durch ein Ursprungszeugnis und/oder durch eine beglaubigte Rechnung bestätigt. Zuständig ist in diesem Fall die Industrie- und Handelskammer. Ursprungszeugnisse werden nicht nur für Waren mit Ursprung in Deutschland bzw. der Europäischen Union ausgestellt, sondern auch für Waren aus Drittländern.
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