Die Verordnung (EU) 2025/45 vom 8.1.2025 führt endgültige Antidumpingzölle auf mobile Hubarbeitsbühnen aus China ein und bestätigt die zuvor erhobenen vorläufigen Abgaben. Betroffen sind Geräte zum Heben von Personen auf mindestens 6 m Höhe sowie zentrale Bauteile wie Chassis, Türme, Drehscheiben, Plattformen und Hebemechanismen. Die Zollabgaben variieren je nach Hersteller zwischen 20,6 % und 49,3 %, während Unternehmen, die nicht in der offiziellen Liste enthalten sind, einen erhöhten Satz von 54,9 % zahlen müssen. Die Regelung trat am 9.1.2025 in Kraft und ersetzt die bereits im Jahr 2024 eingeführten vorläufigen Maßnahmen.
Was das für den Import und Export dieser Güter bedeutet
Für Importeure und Exporteure dieser Produkte bedeutet es, dass sie neue Dokumentations- und Deklarationspflichten erfüllen müssen. Besonders Augenmerk sollten Sie dabei auf die detaillierte Nachweispflicht der Herkunft und Fertigungsdetails richten, um korrekte Verzollungen sicherzustellen und mögliche finanzielle Risiken zu minimieren. Die nachfolgende Routine gilt für Sie immer – unabhängig von neuen Verordnungen oder regulatorischen Änderungen.
