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LkSG 2025: Neue Regeln, klare Fristen – So bleiben Sie stets compliant

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Damit hat der Gesetzgeber einen verbindlichen Rahmen geschaffen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltrisiken in globalen Lieferketten zu verhindern. Große Unternehmen sind seitdem verpflichtet, ihre Lieferketten auf Risiken wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder schwere Umweltverschmutzung zu prüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Ziel ist klar: Unternehmen sollen Verantwortung übernehmen – nicht nur im eigenen Betrieb, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir zeigen Ihnen wie Sie mehr Klarheit bekommen und digitale Tools richtig nutzen.

Julianna Straib-Lorenz

29.08.2025 · 4 Min Lesezeit

Mehr Klarheit, gelockerte Fristen – die Pflichten bleiben

Im Jahr 2025 ist das Gesetz für viele Betriebe längst kein theoretisches Thema mehr, sondern gelebter Unternehmensalltag. Gleichzeitig hat sich der rechtliche Rahmen weiterentwickelt: Neue Fristen, klarere Vorgaben der Aufsichtsbehörde und erste Erfahrungen aus der Praxis helfen, den oft kritisierten „Bürokratieberg“ etwas abzuflachen. Auch auf europäischer Ebene bewegt sich viel: Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) wird mittelfristig das deutsche LkSG ablösen. Sie soll einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten schaffen, bringt aber ebenfalls umfangreiche Pflichten mit sich. Bis es so weit ist, müssen deutsche Unternehmen weiterhin das nationale Gesetz umsetzen – und das in einer Phase, in der sich politische Diskussionen, juristische Details und praktische Umsetzung täglich berühren.

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