Mehr Klarheit, gelockerte Fristen – die Pflichten bleiben
Im Jahr 2025 ist das Gesetz für viele Betriebe längst kein theoretisches Thema mehr, sondern gelebter Unternehmensalltag. Gleichzeitig hat sich der rechtliche Rahmen weiterentwickelt: Neue Fristen, klarere Vorgaben der Aufsichtsbehörde und erste Erfahrungen aus der Praxis helfen, den oft kritisierten „Bürokratieberg“ etwas abzuflachen. Auch auf europäischer Ebene bewegt sich viel: Die geplante EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD) wird mittelfristig das deutsche LkSG ablösen. Sie soll einheitliche Standards in allen Mitgliedstaaten schaffen, bringt aber ebenfalls umfangreiche Pflichten mit sich. Bis es so weit ist, müssen deutsche Unternehmen weiterhin das nationale Gesetz umsetzen – und das in einer Phase, in der sich politische Diskussionen, juristische Details und praktische Umsetzung täglich berühren.
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