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Kumulierung im Präferenzrecht: Nutzen Sie Ihre Chancen im internationalen Handel!

Präferenzabkommen können Ihrem Unternehmen im globalen Handel bedeutsame Vorteile verschaffen.

Svenja Sausen

19.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Das geht aber nur, wenn Sie die Ursprungsregeln korrekt anwenden. Eines der wichtigsten Instrumente dabei ist die Kumulierung. Doch hier steckt der Teufel im Detail, denn nicht jede Kumulierung gilt für jedes Abkommen.

Bilaterale Kumulierung 

Hierbei handelt es sich um eine eingeschränkte Kumulierung, bei der zwei Partnerländer ihre präferenziellen Ursprungserzeugnisse gegenseitig anerkennen. Dies ist die einfachste und häufigste Form. Vormaterialien mit Präferenzursprung können vom jeweiligen Abkommenspartner so behandelt werden, als hätten sie EU-Präferenzursprung. Doch Achtung: Die bilaterale Kumulierung von Vormaterialien ist immer nur im direkten Handel mit dem Vertragspartner eines Abkommens möglich.  

Diagonale Kumulierung 

Bei dieser eingeschränkten Kumulierung erkennen mehrere Länder innerhalb eines Netzwerks ihre präferenziellen Ursprungserzeugnisse gegenseitig an. Spezifisch die diagonale Kumulierung in der Pan-Euro-Med-Zone (PEM-Zone) bietet Ihnen großen Spielraum, ist aber auch komplex in der Umsetzung. Sie ermöglicht die Kumulierung über mehrere Partnerstaaten hinweg – aber nur, wenn alle beteiligten Länder gleichlautende Abkommen abgeschlossen haben. Daher ist die PEM-Matrix Ihr zentrales Arbeitsmittel zur Prüfung der Kumulierungsmöglichkeiten. 

Volle Kumulierung 

Auch für den präferenziellen Ursprung nicht ausreichende Verarbeitungsschritte im Partnerstaat werden gewertet. Haben Sie keinen Präferenznachweis für das Vormaterial, können Sie dank dieser vollständigen Kumulierung dennoch Bearbeitungsschritte im Partnerstaat kumulieren. Voraussetzung ist, dass das zugrunde liegende Abkommen die volle Kumulierung ausdrücklich erlaubt. Das ist bspw. im revidierten Regionalen Übereinkommen (PEM-Zone), im Japan- oder im Kanada-Abkommen der Fall. Als Nachweis gilt eine bestimmte grenzüberschreitende Lieferantenerklärung. 

Zwar ist die Anwendung der Kumulierung stets mit Aufwand für Sie verbunden. Doch richtig eingesetzt, lohnt sich der Mehraufwand für Sie deutlich: 

  • Wettbewerbsvorteil durch Zollersparnis für den Käufer 
  • Optimierte Lieferketten durch geschicktes Lieferanten-Sourcing 
  • Höhere Flexibilität bei der Standortwahl für die Verarbeitungsschritte 
  • Korrekte Ursprungsermittlung schützt vor Bußgeldern, Reputationsverlust, Konventionalstrafen und anderen Sanktionen durch den Käufer 

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Svenja Sausen ist Dipl.-Finanzwirtin (FH) und arbeitet seit 2003 im Bereich Zoll & Außenwirtschaft. Sie verfügt über langjährige Praxiserfahrung aus Zollverwaltung, Expresslogistik und Industrie, die Sie sowohl in Fachartikeln als […]