Kombinierte Nomenklatur ab 1. Januar

Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist das zentrale System zur Klassifizierung von Waren im Zolltarif der Europäischen Union. Sie dient der zolltariflichen Einreihung und der statistischen Erfassung von Waren im Außenhandel. Diese wurden aktualisiert und sind ab 1. Januar 2026 anzuwenden.

Birgit Susdorf

13.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Zolltarifnummern werden regelmäßig überarbeitet, um mit der Veralterung von Produkten und technischen Entwicklungen Schritt zu halten. Meistens erfolgt das im Laufe des Jahres und kann in neuen Zolltarifnummern oder auch geänderten Warenbeschreibungen resultieren. 

Folgende Aktualisierungen erwarten Sie ab dem neuen Jahr:

  • Folgende Kapitel wurden geändert: 28, 29, 38, 73, 84, 85 
  • Folgende Beschreibungen wurden angepasst: 731700, 84272011 
  • Entfernung der besonderen Maßeinheit: 70191900 

Mein Hinweis an Sie: Die EU-Durchführungsverordnung 2025/1926 umfasst die Änderungen. Diese wird noch in nationales Recht umgesetzt und vom Statistischen Bundesamt (Destatis), auch in einer Übersicht, veröffentlicht.

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