Darin geht es um die Aufteilung des Abkommens in zwei Teile. Es besteht einerseits aus einem politischen Partnerschaftsabkommen und andererseits aus einem Handelsteil. Beide müssen von der EU ratifiziert werden bzw. das EU-Parlament muss ihnen zustimmen. Hier wird der EU jedoch eine Umgehung nationaler Parlamente vorgeworfen. Auch haben Politiker der Grünen und der Linken Befürchtungen, dass EU-Standards bei Umwelt, Verbraucherschutz und Tierwohl beeinflusst werden könnten.
Besonders brisant ist, dass die Entscheidung der Richterinnen und Richter des EuGH mehrere Monate dauern kann. Zum heutigen Stand bestehen Zölle und Handelsbedingungen daher erst einmal weiter. Allerdings könnte das FHA vorläufig angewendet werden. Daher empfiehlt unsere Expertin Birgit Susdorf: „Bereiten Sie Ihre Exportabteilung auf eine mögliche vorläufige Anwendung des Mercosur-Abkommens ab 2026 vor, damit Sie im Falle einer Entscheidung möglichst schnell handlungsfähig sind.“

Der Begriff Mercosur steht für „Mercado Común del Sur“ („Gemeinsamer Markt des Südens“) und umfasst die Länder Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay. Hinzu kommen Bolivien, Chile, Ecuador, Guyana, Kolumbien, Peru und Suriname als assoziierte Mercosur-Mitglieder ohne Stimmrecht.
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