Leserfragen

Kann man Verrechnungspreise im Rahmen des Präferenzrechts anerkennen?

FRAGE: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, das global aufgestellt ist und auch weltweit Produktionsstandorte unterhält. Deshalb importieren wir auch Waren von unseren Töchterunternehmen aus China, den USA und Mexiko. Diese Waren benötigen wir auch im Rahmen unserer Produktion. Aufgrund unserer Verbundenheit haben wir natürlich auch Verrechnungspreise. Jetzt stellt sich die Frage, inwiefern die Verrechnungspreise im Rahmen der Präferenzkalkulation berücksichtigt werden können. Ich möchte hier nichts falsch machen, aber auch unsere Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) fit für eine Prüfung machen. Können Sie mir helfen?

Holger Schmidbaur

08.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Verrechnungspreise erwecken oft den ersten Anschein, dass Zollwerte bei der Einfuhr falsch bemessen werden. Der Grund liegt darin, dass die Preise vermutlich geringer sind als bei fremden Dritten, wenn diese bestellen würden. Dies kann grundsätzlich gegen die Fremdverhaltensüblichkeit, also das sogenannte Arm’s Length Principle verstoßen.

Bei der Einfuhr und im Rahmen des Präferenzrechts müssen Sie die Waren, die grundsätzlich Vormaterialien ohne Ursprung sind, mit dem korrekten Zollwert bemessen. Deshalb stellt der Verrechnungspreis gegebenenfalls eine falsche Bemessungsgrundlage dar, da der Verkauf zur Ausfuhr, also die Transaktionswertmethode, nicht angewendet bzw. angepasst werden muss, sofern hier Preise beeinflusst worden sind. Schauen wir uns dazu die Dienstvorschrift zum Zollwert genauer an:

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