Die „Produktion“ wurde verlagert, um Zölle zu sparen
Der Fall (EuGH, Urteil vom 21.11.2024, Rs. C-297/23 P) betraf die Verlagerung der Produktion von Harley-Davidson-Motorrädern aus den USA nach Thailand. Hintergrund war die Einführung zusätzlicher EU-Zölle von 25 % auf US-amerikanische Motorräder als Reaktion auf die von den USA verhängten Handelsmaßnahmen. Harley-Davidson argumentierte, dass die Produktionsverlagerung nach Thailand wirtschaftlich gerechtfertigt sei, da sie langfristig die Lieferkette optimieren würde. Die Europäische Kommission stellte jedoch fest, dass die Hauptmotivation die Vermeidung dieser Zölle war. Dies wurde als Verstoß gegen Art. 33 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (UCC-DA) gewertet, der fordert, dass Produktionsverlagerungen wirtschaftlich gerechtfertigt sein müssen und nicht primär dazu dienen dürfen, Handelsmaßnahmen zu umgehen.
