Die Verlagerung von Zoll- und Exportkontrollabteilungen in ein anderes Land, selbst innerhalb der EU, bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Aufgrund der regulatorischen und prozessualen Komplexität können sowohl rechtliche als auch operative Hürden auftreten, die sorgfältig berücksichtigt werden müssen, um Risiken und Störungen im Geschäftsablauf zu vermeiden. Im Folgenden stelle ich Ihnen die größten Hürden für beide Abteilungen dar.
Die 5 größten Hürden bei der Verlagerung der Zollabteilung
- Neu-Beantragung oder Anpassung zollrechtlicher Bewilligungen: Viele zollrechtliche Bewilligungen (z. B. AEO, Vereinfachte Zollanmeldung (SDE-Bewilligung), Zolllagerbewilligungen) sind standortgebunden. Bei einer Verlagerung müssen diese Bewilligungen neu beantragt oder angepasst werden, was zeitaufwendig und kompliziert sein kann. Fehlende Genehmigungen können Betriebsunterbrechungen verursachen.
- Unterschiedliche Anforderungen und Verfahren der Zollbehörden im Zielland: Obwohl die EU einen einheitlichen Unionszollkodex (UZK) hat, unterscheiden sich die operativen Anforderungen und Durchführungspraktiken zwischen den Mitgliedstaaten. Dies kann zu Verzögerungen führen, wenn sich das Unternehmen an neue Abläufe anpassen muss.
- IT-Systeme und Zollsoftware-Anpassungen: Die Verlagerung erfordert möglicherweise die Anpassung von Zollsoftware (z. B. ATLAS in Deutschland) oder die Integration in die IT-Systeme des neuen Landes. Diese Umstellung muss nahtlos erfolgen, um Datenverluste und Prozessunterbrechungen zu vermeiden.
- Schulung der Mitarbeitern und Wissenstransfer: Mitarbeiter am neuen Standort müssen in den zollspezifischen Verfahren, Vorschriften und IT-Systemen geschult werden. Der Verlust von Know-how durch die Verlagerung kann die Effizienz beeinträchtigen, insbesondere wenn erfahrene Mitarbeiter nicht mit umziehen.
- Steuerliche und betriebswirtschaftliche Auswirkungen: Eine Verlagerung kann zur Entstehung einer steuerlichen Betriebsstätte im neuen Land führen, was zusätzliche Steuerverpflichtungen und rechtliche Risiken mit sich bringen kann. Auch die Sozialversicherungspflichten für Mitarbeiter müssen geprüft werden.
