News

Zerbricht die WTO an Donald Trump? Auf diese Konsequenzen sollten Sie sich jetzt vorbereiten

Bestimmt fragen Sie sich auch: Welche möglichen Folgen hat eine erneute Präsidentschaft Donald Trumps auf das globale Handelssystem und insbesondere auf die EU-Wirtschaft? Dabei wird unter anderem auch die Frage nach dem Zusammenbruch der Welthandelsorganisation (WTO) zu stellen sein. In einer Welt ohne ein funktionierendes WTO-Schiedsgericht könnten Handelsstreitigkeiten nicht mehr effektiv gelöst werden, was die wirtschaftliche Stabilität gefährdet und protektionistische Maßnahmen fördern könnte. Wir verdeutlichen, wie gefährlich eine solche Entwicklung für Sie und Ihr Unternehmen ist, und zeigen auf, wie Sie sich darauf vorbereiten sollten.

Holger Schmidbaur

09.12.2024 · 4 Min Lesezeit

Die Problematik: weitere Destabilisierung der Wirtschaftsordnung

Seit Trumps erster Amtszeit verfolgt er eine protektionistische Handelspolitik, die auf das Prinzip „America First“ abzielt. Dazu gehören unter anderem der Rückzug aus dem Transpazifischen Handelsabkommen (TPP), die Neuverhandlung des North American Free Trade Agreement (NAFTA) (jetzt: USMCA) und eine kritische Haltung gegenüber multilateralen Institutionen wie der WTO. Sollten sich diese Tendenzen in einer zweiten Amtszeit fortsetzen, könnte dies die ohnehin fragile globale Wirtschaftsordnung weiter destabilisieren.

Ein wiedergewählter Trump könnte die USA weiter von der WTO distanzieren oder sogar einen vollständigen Austritt in Betracht ziehen. Dieser Schritt hätte für die EU und die deutsche Wirtschaft schwerwiegende Konsequenzen, da die WTO die zentrale Instanz für die Schlichtung von Handelskonflikten ist. Ohne diese Stabilität droht eine Zunahme an Handelskriegen, die insbesondere exportorientierte Länder wie Deutschland betreffen würden.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Exportkontrolle in der Praxis‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Globale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Exportgeschäfte
  • Umgang mit Zollkontrollen und -prüfungen
  • Anwendung von Embargo- und Sanktionslisten