FRAGE: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und haben vor einem Jahr den Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO-C erhalten. Grundsätzlich ist es ja so, dass wir einmal im Jahr ein Selbstaudit durchführen und jetzt vom Hauptzollamt eine Aufforderung erhalten haben, dass wir die Aktualisierungen zusenden sollen. Nun ist die Frage, in welcher Art und Weise wir die Änderungen einpflegen sollen, um sie an das Hauptzollamt zu senden, und welche Änderungen wichtig sind. Gibt es denn auch Änderungen, die so gravierend sind, dass sie auch unterjährig direkt an das Hauptzollamt gemeldet werden müssen? Jetzt stellt sich uns die Frage, welche Informationen mitgeteilt werden müssen, und ob es reicht, diese per E-Mail an das Hauptzollamt zu senden oder ob sie in den vorhandenen Fragenkatalog eingearbeitet werden müssen. Gibt es eine Übersicht – zum Beispiel in einem Gesetzestext – oder eine Zusammenfassung, in der wir sehen können, welche Informationen genau direkt mittgeteilt werden müssen – oder können Sie uns eine Übersicht zur Verfügung stellen?
ANTWORT von Julianna Straib-Lorenz: Vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne beantworte ich sie Ihnen. Zuerst gehen wir auf die Form ein, die Sie bei Änderungen nutzen können, um Ihnen und dem Hauptzollamt die Arbeit zu erleichtern. Die Fragebögen sind im Word-Format erstellt und Sie haben diese auch im Word-Format eingereicht.
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