Leserfrage

„Wie weit reicht im Rahmen der Exportkontrollvorschriften die Verantwortung eines Spediteurs, der ausschließlich für den Transport beauftragt wird?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Holger Schmidbaur

11.04.2025 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: „Als Mitarbeiter in der Industrie frage ich mich, welche Verantwortung ich im Rahmen der Exportkontrollvorschriften trage und ob auch der Spediteur, den ich ausschließlich für den Transport beauftrage, verantwortlich ist. Welche Verantwortung hat der Spediteur?“

ANTWORT:Prüfungspflichten und Sorgfaltspflichten

Ein Spediteur hat grundsätzlich die Pflicht, sich mit den Gütern, die er transportiert, vertraut zu machen. Wenn er bewusst oder durch Fahrlässigkeit an einem Export beteiligt ist, der gegen geltende Sanktionen, Embargovorschriften oder Ausfuhrbeschränkungen verstößt, kann er haftbar gemacht werden. Er könnte auch Mittäter bei eventuellen Straftaten sein oder dazu Beihilfe leisten. Es wird von Spediteuren erwartet, ihre Prozesse so zu gestalten, dass sie risikobehaftete Güter und verbotene Routen erkennen können. Dies schließt die Nutzung von Screening-Systemen ein, um Empfänger, Absender oder Zielorte gegen Sanktionslisten zu überprüfen.

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