Schwerpunktthema

Wie Sie die Selbstanzeige im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht richtig nutzen

Eine Selbstanzeige zu erstatten, um auf die eigenen Verfehlungen aufmerksam zu machen, fällt sicher niemandem leicht. Dennoch sollten wir auch davor nicht zurückschrecken, da die Selbstanzeige uns dabei helfen kann, […]

Holger Schmidbaur

08.02.2024 · 7 Min Lesezeit

Eine Selbstanzeige zu erstatten, um auf die eigenen Verfehlungen aufmerksam zu machen, fällt sicher niemandem leicht. Dennoch sollten wir auch davor nicht zurückschrecken, da die Selbstanzeige uns dabei helfen kann, Straffreiheit zu erreichen, vorausgesetzt natürlich, wir legen die Verfehlung vollumfänglich dar. Wir bekunden mit einer Selbstanzeige, dass wir anhand unserer eigenen Prozesse die Verfehlung aufgedeckt haben. Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Zoll- und Außenwirtschafsrecht in Bezug auf die Selbstanzeige haben wir hier zusammengefasst.

Gesetzliche Grundlagen für eine Selbstanzeige

Die Selbstanzeige stellt in vielen Rechtsbereichen eine Möglichkeit dar, sich strafrechtlicher Verfolgung zu entziehen, indem man sich selbst bei den Behörden meldet und seine Verfehlungen offenlegt. Die beiden wichtigsten Gesetze, in denen die Selbstanzeige eine Rolle spielt, sind die Abgabenordnung (AO) für das Zollrecht und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für das Außenwirtschafts- bzw. Exportkontrollrecht. In diesem Artikel werden die wesentlichen Unterschiede zwischen der Selbstanzeige nach der Abgabenordnung und nach dem Außenwirtschaftsgesetz beleuchtet, wobei auch Beispiele und Situationen, in denen eine Selbstanzeige ausgeschlossen ist, erläutert werden.

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