FRAGE: Wie können wir als mittelständisches Unternehmen gewährleisten, dass wir bereits in der Vertragsanbahnung und bei der Auftragserstellung alle relevanten Importvorschriften und Sanktionen berücksichtigen?
Diese Frage stelle ich mir als Exportkontrollverantwortlicher immer wieder, aber selbst in meinem Netzwerk konnte mir noch niemand eine zufriedenstellende Antwort geben, die ich auch praktisch umsetzen kann. Wie gehe ich also vor?
ANTWORT: Sanktionen im Import sind keine Formalität, sondern eine zwingende Notwendigkeit. Werden sie nicht beachtet, drohen Ihnen hohe Bußgelder, Strafverfahren und Reputationsverluste. Wie Sie bereits festgestellt haben, ist es unerlässlich, dass Sie mit der Prüfung dieser Sanktionen und Vorschriften so früh wie möglich anfangen – am besten schon vor oder in der Vertragsanbahnung und zwingend systemseitig bei der Auftragserstellung.
