FRAGE:
Für die Erstellung unserer Werkzeuge fertigt der Hersteller immer zuerst einen Prototypen, der dann so lange bearbeitet wird, bis alles passt. Erst dann wird daraus das echte Werkzeug hergestellt. Die Kosten für den Prototypen werden uns neben den Herstellungskosten für das Werkzeug in Rechnung gestellt. Teilweise kommen auch vorab Musterlieferungen, die aus dem Prototypen hergestellt wurden, damit wir überprüfen können, ob die Ware so für uns in Ordnung ist. Dass die Werkzeugkosten bei der Zollwertberechnung berücksichtigt werden müssen, ist uns klar. Aber wie ist das mit den Kosten für den Prototypen?
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
- Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
- Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
