FRAGE: Bei der letzten Zollprüfung ist aufgefallen, dass wir viele Direktlieferungen von unserem Hersteller an unsere Kunden im Ausland haben. Das Problem ist, dass wir diese Bestellungen ganz normal bezahlen und buchen und hierzu aber natürlich keine Einfuhrbelege haben. Der Prüfer hat uns dann alle offenen Buchungen vorgelegt und es hat uns sehr viel Zeit gekostet, die entsprechenden Belege zu finden. Können Sie uns dazu einen Tipp geben, wie wir das am besten kennzeichnen, damit bei der nächsten Prüfung keine Fragen mehr aufkommen?
ANTWORT: Natürlich kann ich Ihnen dazu helfen. Am besten wäre es, wenn Sie in der jeweiligen Buchung gleich im Buchungstext einen Vermerk aufnehmen, dass es sich um eine Direktlieferung ins Ausland handelt. Dann sieht dies der Zollprüfer sofort bei seiner Überprüfung im Konto und kann sich gegebenenfalls stichprobenweise noch Nachweise vorlegen lassen. Zudem ist es sehr wichtig, dass Sie auf Ihren Rechnungen die Lieferadresse vermerken. In der Regel hat der Prüfer Zugang auf Ihre Rechnungen und kann diese dann bei offenen Buchungen einsehen. Sieht er dann, dass die Lieferung an einen Kunden ins Ausland gegangen ist, weiß er, dass keine Einfuhr zu Grunde liegt und muss Ihnen auch keine Fragen mehr dazu stellen.
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