FRAGE
Wir sind ein produzierendes Unternehmen in der Kunststoffindustrie, welches weltweit agiert. Innerhalb unseres Konzerns haben wir mehrere Produktionsstandorte, die unter eigenem Namen agieren, aber der Holding angeschlossen sind, und somit als verbundene Unternehmen gelten. Die GmbH A mit Sitz in Deutschland kauft Produktionsanlagen in Deutschland ein und verkauft diese an das verbundene Unternehmen B in den USA über den Incoterm DDP. Zur Ermittlung des Zollwerts nehmen wir den Transaktionswert, ergänzen diesen um Verpackungs- und Transportkosten und stellen unseren Kollegen die Anlage in Rechnung. Die Grundlage für diese Kalkulation stellt der UZK dar, an dem wir uns orientiert haben. Für uns stellen sich hier an sich zwei Fragen: 1. Ist unsere Methode der Zollwertermittlung richtig für verbundene Unternehmen? 2. Da der UZK die europäische Zollwertmethode bestimmt, welche Gesetzesgrundlage wäre in dem Zuge für den amerikanischen Markt die richtige?
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