Frage: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Deutschland und exportieren Güter in verschiedene Drittländer. Diese Güter sind meistens Anlagen oder die entsprechenden Ersatzteile. Manchmal müssen wir auch Zubehörteile nachsenden. Dazu haben wir uns die Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer erteilen lassen, also die neue SDE-Bewilligung, damit wir keine Verzögerungen haben. Denn davor mussten wir entweder einen Dienstleister beauftragen oder eine Wartezeit von 24 Stunden einhalten. Hierbei ist unsere Firma als Gestellungsort angegeben. Ein weiterer ist nicht beantragt und auch nicht bewilligt. Jetzt richtet sich meine Frage darauf, was passiert bzw. wie ich mich richtig verhalte, wenn ich bemerke, dass ich ein Packstück im Ausfuhrbegleitdokument vergessen habe und diese Sendung schon beim Spediteur steht. Was mache ich, wenn ich feststelle, dass das Ausfuhrbegleitdokument Fehler enthält und daher storniert werden muss?
Antwort: Wenn Sie feststellen, dass Ihr Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ein Packstück zu wenig ausweist, die Ware aber bereits beim Spediteur steht, sollten Sie schnell und strukturiert vorgehen, um die Situation zu klären und mögliche Konsequenzen zu vermeiden. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen sollten:
