Wenn Sie genehmigungspflichtige Waren ausführen, dann können Sie je nach Geschäftsfall auch Allgemeine Genehmigungen nutzen − die Abkürzung sozusagen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt Änderungen mitgeteilt.
Beachten Sie diese Änderungen seit September 2024
Wenn Sie im Exportgeschäft tätig sind, insbesondere im Bereich von Dual-Use-Gütern oder auch besonders konstruierten Gütern, die auf der nationalen Militärgüterliste gelistet sind, dann müssen Sie die aktuellen Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 12, 13, 16 und 41 des BAFA kennen. Seit dem 23. September 2024 sind neue Anpassungen der Allgemeinen Genehmigungen in Kraft getreten, die Ihre Exportprozesse betreffen könnten.
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