Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 43 und 44 sowie Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen Nr. 13, 25 und 33 bekanntgegeben. Diese Anpassungen betreffen wesentliche Aspekte der Ausfuhrgenehmigungen und erfordern eine sorgfältige Überprüfung und Umsetzung in Ihren Prozessen. Hier erfahren Sie, was das für Ihre Exportpraxis bedeutet und welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten.
Neuerteilung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 43 bekanntgegeben
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