FRAGE:
Bei der letzten Zollprüfung wurden einige abweichende Einreihungen festgestellt, was zu hohen Nachforderungen, aber auch Erstattungen geführt hat. Auf dem Steuerbescheid kamen zudem noch Zinsen für die zu wenig entrichteten Einfuhrabgaben hinzu. Für die Erstattungsbeträge gab es keine Zinsen. Stimmt dies so?
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