Leserfrage

Wer muss eine Ausfuhrgenehmigung beim BAFA beantragen?

FRAGE: Wer ist für die Beantragung einer Genehmigung beim BAFA verantwortlich oder sollte sie holen, wenn Kenntnis darüber besteht, dass die Ware vom Händler (EU ansässig) nach Belarus geht? ANTWORT: Grundsätzlich […]

Kerstin Velhorst

08.04.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Wer ist für die Beantragung einer Genehmigung beim BAFA verantwortlich oder sollte sie holen, wenn Kenntnis darüber besteht, dass die Ware vom Händler (EU ansässig) nach Belarus geht?

ANTWORT: Grundsätzlich sollte der Vertragspartner die Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA – beantragen, der auch die Verantwortung für den Export trägt, also der Ausführer. Ihren kurzen Zeilen ist zu entnehmen, dass der Händler (Ihr Kunde in der EU) die Waren nach Belarus senden möchte. Somit liegt die Verantwortung für die Antragstellung bei Ihrem Kunden. Weisen Sie Ihren Kunden unmissverständlich und schriftlich auf eine vorhandene Genehmigungspflicht hin. Achten Sie unbedingt auf das Beibringen der Endverbleibserklärung für Ihre Waren.



Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
    Zahlungsbedingungen
  • Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
  • Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit