Kurzmeldung

Wer ist wofür verantwortlich? Das verschiebt sich durch CBAM und EUDR radikal – passen Sie Ihre Prozesse jetzt an

Die neuen EU-Regeln CBAM und EUDR krempeln die Haftung um und geben die Verantwortung in Ihre Lieferketten ab. Das bedeutet für Sie in Ihrer Funktion als Zollbeauftragte mehr Risiken und Pflichten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was es mit den neuen Regeln auf sich hat und wie Sie Ihre Dienstleister künftig anleiten sollten, um Rechtsklarheit zu behalten.

Holger Schmidbaur

08.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Einführung von CBAM und EUDR verschiebt ökologische und fiskalische Verantwortung tief in die Lieferkette. Statt Tarifierung und Wertermittlung stehen nun Emissionsdaten (CBAM) und Geodaten mit Sorgfaltspflichten (EUDR) im Fokus. Die Datenhoheit liegt oft nicht bei Zollbeauftragten oder Spediteuren, sondern bei Importeuren oder Plattformen – mit teils unklarer Haftung. Besonders indirekte Vertreter tragen hohe Risiken, obwohl ihnen die nötigen Primärdaten fehlen. Es braucht eine klare Neudefinition der Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette.

Diese neuen Forderungen müssen Sie kennen

Um Rechtssicherheit und praktikable Abläufe zu gewährleisten, sollten Sie dies berücksichtigen und in den internen Diskussionen beim CBAM/EUDR-Verantwortlichen einbringen:

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