Zippo klagt und gewinnt vor dem Gericht der EU
Der Hintergrund dieses aufsehenerregenden Falles reicht ins Jahr 2018 zurück, als die damalige US-Regierung unter Präsident Trump zusätzliche Zölle auf Stahl- und Aluminiumimporte verhängte – eine Maßnahme, die international, insbesondere in der EU, auf scharfe Kritik stieß. Als Reaktion darauf erließ die Europäische Kommission ebenfalls Zusatzzölle auf eine Reihe von US-Produkten. Genau hier setzte die Klage der Zippo Manufacturing Co. an. Das US-amerikanische Unternehmen, bekannt für seine ikonischen Feuerzeuge, sah sich durch diese zusätzlichen Zölle erheblich benachteiligt. Im Jahr 2020 reichte Zippo beim Gericht der Europäischen Union (EuG) Klage ein und argumentierte, dass die Kommission das Unternehmen vor der Verhängung der Zölle hätte anhören müssen. Am 18.10.2023 gab das EuG Zippo Recht (Rechtssache T-402/20). Das Gericht stellte fest, dass die Kommission ihre Pflicht zur Anhörung nicht erfüllt hatte, obwohl Zippo als Hauptbetroffener identifizierbar war. Da diese Anhörung unterblieb, erklärte das Gericht die Zusatzzölle für Zippo-Feuerzeuge für nichtig.
