Leserfrage

Was müssen wir tun, wenn der Spediteur in der Zollanmeldung einen falschen Anmelder angibt?

FRAGE Da an unserem Standort verschiedene Firmen ihren Sitz haben, kommt es immer öfter vor, dass der Spediteur einen falschen Anmelder einträgt. Da wir wissen, dass wir falsche Angaben in […]

Julianna Straib-Lorenz

29.04.2024 · 1 Min Lesezeit

FRAGE Da an unserem Standort verschiedene Firmen ihren Sitz haben, kommt es immer öfter vor, dass der Spediteur einen falschen Anmelder einträgt. Da wir wissen, dass wir falsche Angaben in der Zollanmeldung anzeigen müssen, haben wir schon öfter Anträge auf Änderung des Zollbescheides gestellt. Wir erhalten jedoch immer die Auskunft, dass der Anmelder nicht geändert werden kann. Stimmt das und was sollen wir dann tun?

ANTWORT VON SABINE WAZLAWIK: Eine Änderung des Zollanmelders ist wirklich nur bis zur Überlassung der Waren möglich. Da Sie Ihren Zollbescheid erst nach Überlassung der Waren erhalten, ist es nach Ihrer Kontrolle nicht mehr möglich, den Anmelder zu ändern. Für Sie hat das erstmal keine größeren Folgen. Stellen Sie weitere Fehler in der Zollanmeldung fest, muss die Änderung über Ihren Dienstleister laufen, da Sie in diesem Fall nicht als Anmelder auftreten und somit keine Änderung veranlassen können. Wichtig ist, dass Sie den Steuerbescheid für eine Zollprüfung gut aufbewahren. Der Prüfer erhält systemseitig nur die Anmeldungen, die mit Ihrer EORI-Nummer angemeldet wurden. Dementsprechend liegen ihm die Steuerbescheide, die mit einem anderen Anmelder abgegeben wurden, nicht vor. Sie müssen dann mit Ihrem Steuerbescheid nachweisen, dass die Ware auch abgefertigt wurde. Hat Ihr Dienstleister Sie als Anmelder angegeben, obwohl Sie mit der Ware nichts zu tun haben, dann können Sie sich auch ganz entspannt zurücklehnen. Sie haben der Spedition für diese Sendung keine Vertretungsvollmacht erteilt. Daher können Sie für etwaige Fehler auch nicht zur Verantwortung gezogen werden.

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