FRAGE:
Es passiert immer wieder, dass unsere Lieferanten kostenlose Waren mit zu einer normalen Warenlieferung packen. Manchmal wissen wir Bescheid, in vielen Fällen fällt es uns aber auch erst auf, wenn die Spedition anfragt oder wir die Waren kontrollieren. Auf der Packliste und der die Waren begleitenden Rechnung sind die zusätzlichen Waren mit aufgeführt, aber weisen einen Wert von 0 Euro auf, weil wir ja nichts dafür bezahlen. Müssen wir diese Waren in der Zollanmeldung mit aufführen? Auf was müssen wir hier achten?
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