Arbeitsrecht

Warum eine Kündigung nicht nur Sache Ihrer Personalabteilung ist

Relevante arbeitsrechtliche Themen für Führungskräfte gibt es viele – und leider kommen Sie auch nicht daran vorbei, sich mit Kündigungen zu beschäftigen. Anders als oft geglaubt, sind Kündigungen nämlich nicht nur Sache der Personalabteilung. Unter Umständen müssen Sie die Angelegenheit am Ende ausbaden, wenn eine Kündigung unwirksam ist. Lesen Sie, was Sie als Führungskraft dazu bei tragen können, dass dies nicht geschieht.

Heiko Klages

20.05.2024 · 2 Min Lesezeit

Sie können davon ausgehen, dass viele gekündigte Mitarbeitende eine Kündigungsschutzklage erheben werden.

Das ist ihr gutes Recht und dient oft auch dazu, sich eine Abfindung zu sichern, wenn das Arbeitsverhältnis auf Veranlassung der Unternehmensleitung endet.

Arbeitsgericht: 4 mögliche Ergebnisse

Die Position Ihres Unternehmens in einem Kündigungsschutzprozess ist oft auch von Ihrem Verhalten und Ihrer Unterstützung abhängig. Denkbar sind 4 mögliche Ergebnisse eines solchen Gerichtsverfahrens:

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