FRAGE:
Wir erhalten verschiedenste Waren von unseren Lieferanten und bearbeiten Sie so, dass Sie an den Endverbraucher gehen können. In einigen Fällen müssen wir nur einfache Arbeiten verrichten, wie z. B. die Einzelteile nur noch zusammenfügen oder eine Endreinigung durchführen, in anderen Fällen ist die Weiterbearbeitung für den Weiterverkauf aufwendiger, z. B. unter Einsatz von Maschinen. Teilweise erhalten wir für die Vormaterialien Lieferantenerklärungen, teilweise sind es auch nur Waren, für die wir keine präferenzielle Nachweise haben. Wir wissen, dass wir keinen Präferenznachweis ausstellen dürfen, wenn die Waren lediglich minimal behandelt werden. Die Frage ist nur, wann es sich um eine Minimalbehandlung handelt.
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