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Vorübergehende Verwendung: So importieren Sie Waren temporär und ohne unnötige Abgabenrisiken

Maschinen für ein Projekt, Exponate für eine Messe oder Berufsausrüstung für einen Auftrag in der EU – viele Waren sind nur auf Zeit hier. Trotzdem landen sie in der Praxis erstaunlich oft im freien Verkehr und verursachen unnötige Abgaben. Die vorübergehende Verwendung schließt genau diese Lücke: Sie erlaubt Ihnen die Nutzung von Nichtunionswaren in der EU ohne Einfuhrabgabenerhebung. Doch das Verfahren ist kein Selbstläufer. Wer Nämlichkeit, Ansässigkeit oder Abwicklung unterschätzt, riskiert Zollschulden statt Geld zu sparen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wann sich die vorübergehende Verwendung wirklich lohnt, wo typische Fallstricke liegen und wie Sie das Verfahren praxisgerecht abwickeln.

Svenja Sausen

17.02.2026 · 6 Min Lesezeit

Zweck des besonderen Zollverfahrens „vorübergehende Verwendung“

Die vorübergehende Verwendung, auf Englisch als „temporary admission“ bezeichnet, ist ein besonderes Zollverfahren im Unionszollkodex (UZK). Es ermöglicht, Nichtunionswaren temporär in die EU zu importieren, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben und handelspolitische Maßnahmen angewendet werden. Die Ware darf während ihrer Zeit in der EU verwendet, also benutzt werden, und schließt so die Lücke zwischen Zolllager (keine Nutzung, nur Lagerung) und aktiver Veredelung (Be- oder Verarbeitung). Insbesondere Wirtschaftsbeteiligte, die nicht in der EU ansässig sind, sollen so Ihre Waren ohne große Hürden temporär in der EU verwenden können.

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