Zweck des besonderen Zollverfahrens „vorübergehende Verwendung“
Die vorübergehende Verwendung, auf Englisch als „temporary admission“ bezeichnet, ist ein besonderes Zollverfahren im Unionszollkodex (UZK). Es ermöglicht, Nichtunionswaren temporär in die EU zu importieren, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben und handelspolitische Maßnahmen angewendet werden. Die Ware darf während ihrer Zeit in der EU verwendet, also benutzt werden, und schließt so die Lücke zwischen Zolllager (keine Nutzung, nur Lagerung) und aktiver Veredelung (Be- oder Verarbeitung). Insbesondere Wirtschaftsbeteiligte, die nicht in der EU ansässig sind, sollen so Ihre Waren ohne große Hürden temporär in der EU verwenden können.
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