Diese Fallgestaltungen für beeinflusste Preise gibt es in der Praxis
Wenn Sie mit Ihrem Lieferunternehmen verbunden sind, müssen Sie aufpassen. Denn dann ist das Risiko groß, dass Preise vereinbart werden, die nicht fremdüblich sind. Das bedeutet, dass die Preise anders gestaltet sind als bei Geschäften mit Dritten. Dies ist jedoch nicht erlaubt, bzw. wenn dies so vereinbart wurde, müssen Sie bei der Steuer und beim Zoll entsprechend reagieren und die Preise anpassen. Es gibt zwei Fallgestaltungen, die vorkommen können:
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