Der Verkauf über Distributoren oder Handels‑ und Vermittlungsgeschäfte erhöht das exportkontrollrechtliche Risiko deutlich, da der endgültige Verwendungszweck kaum kontrollierbar ist. Im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) sind solche Verfahrenskontrollen zentral.
Herausforderungen bei nicht gelisteten Gütern (Catch-all)
Das Hauptproblem ist die Unkenntnis des Endverbleibs, da der Distributor das Gut später weiterverkauft. Die Genehmigungspflicht hängt aber von der Endverwendung ab.
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