Diese Unterschiede gibt es im Warenverkehr mit APS-Ländern
Es existiert kein eigenes Abkommen mit den APS-Ländern
Anders als mit anderen Ländern gibt es bei den APS-Ländern kein eigenes Abkommen, sondern die Rechtsgrundlagen sind im Unionszollkodex – UZK – und den entsprechenden Durchführungsverordnungen – UZK-DA und UZK-IA – geregelt.
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