Gastbeitrag

Vorsicht bei Erklärungen zum Ursprung aus Entwicklungsländern – APS: Diese Besonderheiten müssen Sie kennen

Erhalten Sie Waren mit Präferenznachweis aus APS-Ländern (Allgemeines Präferenzsystem), dann können Sie grundsätzlich eine präferenzielle Abgabenbegünstigung in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Präferenznachweis auch gültig ist. Dazu gibt es bei den APS-Ländern einige Fallstricke, die Ihren Präferenznachweis ruck, zuck ungültig machen oder Ihrem Lieferanten aufwendige Nachprüfungsersuchen aufbürden. Ich zeige Ihnen, auf was Sie bei Ihrer Prüfung achten müssen.

Sabine Wazlawik

05.01.2026 · 4 Min Lesezeit

Diese Unterschiede gibt es im Warenverkehr mit APS-Ländern

Es existiert kein eigenes Abkommen mit den APS-Ländern

Anders als mit anderen Ländern gibt es bei den APS-Ländern kein eigenes Abkommen, sondern die Rechtsgrundlagen sind im Unionszollkodex – UZK – und den entsprechenden Durchführungsverordnungen – UZK-DA und UZK-IA – geregelt.

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