Doch nur wenige Tage später hat das EU-Parlament, das zustimmen muss, am 21.1.2026 beschlossen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Übereinstimmung des Abkommens mit den EU-Verträgen zu prüfen. Damit kann sich das Inkrafttreten verzögern. Ein vorläufiges Anwenden ist davon unbenommen. Diese Vorgehensweise wird von einigen EU-Staaten als Zwischenlösung vorgeschlagen.
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