Kurzmeldung

Verzögerungen beim Freihandelsabkommen der Europäische Union mit den MERCOSUR-Staaten

Nach 25 Jahren intensiver Verhandlungen haben die EU und die MERCOSUR-Staaten – Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – am 17.1.2026 ein Partnerschaftsabkommen und ein Interims-Handelsabkommen unterzeichnet.

Kerstin Velhorst

17.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Doch nur wenige Tage später hat das EU-Parlament, das zustimmen muss, am 21.1.2026 beschlossen, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um die Übereinstimmung des Abkommens mit den EU-Verträgen zu prüfen. Damit kann sich das Inkrafttreten verzögern. Ein vorläufiges Anwenden ist davon unbenommen. Diese Vorgehensweise wird von einigen EU-Staaten als Zwischenlösung vorgeschlagen.

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