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Verwahrlager oder doch Zolllager? So treffen Sie die passende Entscheidung für Ihre Unternehmensabläufe
Ihr Container aus Asien kommt endlich an, doch die Importdokumente sind fehlerhaft und die Zollabfertigung zum freien Verkehr kann nicht sofort erfolgen. Oder Sie wissen noch gar nicht, ob Sie überhaupt all Ihre Ware in der EU verkaufen können. Sie brauchen eine Lösung – denn die Ware steht unter der Überwachung des Zolls. Dann kommen Verwahrlager und Zolllager ins Spiel. Beide dienen dazu, Waren ohne Einfuhrabgabenerhebung und unter zollamtlicher Überwachung zu lagern. Doch während das Verwahrlager eine Art Kurzzeitparkplatz darstellt, ist das Zolllager ein strategisches Instrument, das Ihnen langfristige Spielräume eröffnet. In diesem Artikel erfahren Sie die Unterschiede, um diese richtig zu nutzen und sich finanzielle Vorteile zu verschaffen.
Svenja Sausen
20.10.2025
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7 Min Lesezeit
Zwei Lagertypen, ein Ziel: Keine Einfuhrabgaben – doch nur mit zollamtlicher Überwachung
Bei beiden Lagervarianten stehen Sie vor dem gleichen Ausgangspunkt: Die Waren sind noch nicht zum freien Verkehr überlassen und bleiben solange unter zollamtlicher Überwachung, bis entweder ein Statuswechsel zur Unionsware oder die Wiederausfuhr erfolgt ist. Das hat einen entscheidenden Vorteil für Sie: Es fallen in dieser Zeit weder Einfuhrabgaben noch handelspolitische Maßnahmen an.
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